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ALLGEMEINE Geschäftsbedingungen – KühlAnalyse
§ 1 Geltungsbereich
Angebote, Lieferungen, Leistungen und Dienstleistungen der Fa. KühlAnalyse Holger Kühl erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag mit uns gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Auftraggeber unser Angebot vorbehaltlos annimmt oder ihm unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit der
Ausführung der Leistung beginnen. Erteilen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie die Übernahme von Beschaffenheitsvereinbarungen und Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Zustimmung.
§ 3 Auftragserfüllung und Mitwirkung des Auftraggebers
Art und Umfang unserer Leistungen werden durch den Auftrag und unsere Auftragsbestätigung bestimmt. Unsere Leistungen erbringen wir unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wir schulden kein bestimmtes Prüfungsergebnis, sondern nur die pflichtgemäße Prüfung und Dokumentation. Unsere Messungen (Systemanalysen) ersetzen nicht die Wartung und Inspektion der Kühlanlagen (kältetechnischen Anlagen) durch den Betreiber, sondern sie dienen nur als ergänzende Maßnahme der Beurteilung des technischen Zustandes nach Maßgabe des beauftragten Leistungsumfanges. Der Auftraggeber hat uns alle für die Durchführung erforderlichen Unterlagen und Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen, soweit hierfür nach den Umständen des Einzelfalle kein Anlass besteht.
Soweit Mitwirkungen des Auftraggebers erforderlich sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Sofern er seiner Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig
nachkommt, sind wir berechtigt, ihm den uns dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
§ 4 Überlassene Unterlagen
Der Auftraggeber ist berechtigt, unsere Leistungen, die ermittelten Ergebnisse sowie entstehende Schutz- und Nutzungsrechte für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
§ 5 Preise und Zahlungen
Unsere Preise sind Nettopreise ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Soweit zwischen dem Vertragsabschluss und vereinbarter oder tatsächlicher Lieferung oder Leistung mehr als vier Monate liegen, gelten unsere zur Zeit der Lieferung gültigen Preise. Übersteigen diese den vormals vereinbarten Preis um mehr als 10 %, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Mitteilung in der Rechnung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist die Vergütung 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Ist der Besteller kein Verbraucher, werden ab Verzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszins geltend gemacht. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. § 5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Erfüllungsabrede Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Schuldners die Zahlung zunächst auf die älteren Schulden anzurechnen und soweit bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. § 6 Lieferzeiten und Lieferbedingungen Der Beginn der von uns im Angebot angegebenen Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an ihn, spätestens mit Verlassen des Lagers, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware auf ihn über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich darauf berufen. Wir sind berechtigt die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungsund Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten
rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet
oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.
Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr nicht berechtigt.
§ 9 Gewährleistung, Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchung und Rüge ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Bei dem Verkauf gebrauchter Güter(Vorführgeräte) schließen wir die Gewährleistung ganz aus.
(gesetzliche Garantie/ Gewährleistung auf Neugeräte) Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 Abs. 1 BGB und § 634 a Abs. 1 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Sollte trotz aller aufgewandter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
Werden vom Auftraggeber oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine
Gewährleistungsansprüche.
Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit
die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Rückgriffansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruchs Abs. 5 entsprechend.
2. Wir gewährleisten für alle unsere Dienstleistungen eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung und Erstellung einer Analyse nach dem heutigen Stand der Technik und den einschlägigen
Vorschriften und Richtlinien. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Messobjekte oder der Gesamtkühlanlage, zu der die gemessenen Objekte gehören wird durch uns nicht übernommen. Wir tragen keine Verantwortung für Konstruktion, Funktion, Materialauswahl und Bau der untersuchten Objekte.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Unsere Analysen sind reine Empfehlungen. Eine Haftung dafür, dass unsere Leistung für die Zwecke des Auftragsgebers geeignet ist, übernehmen wir nur dann, wenn unsere Leistung durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz mangelhaft ist oder eine Garantie durch uns gegeben wurde. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen oder in Bezug auf eine Beschaffenheitsgarantie ist ausgeschlossen, es sei denn wir haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
§ 11 Beschädigungen /Abhandenkommen
Wird als Folge der fachgerechten Durchführung unserer Leistungen ohne unser Verschulden unser eigenes Gerät beschädigt oder zerstört oder kommt abhanden, so sind wir berechtigt, vom
Auftraggeber in entsprechender Anwendung des § 670 BGB Ersatz zu verlangen. Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Gegenständen des Auftraggebers als Folge einer fachgerechten Durchführung ohne Verschulden leisten wir keinen Ersatz.
§ 11 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten für diesen Vertrag ist unser Zwickau, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am Nächsten kommt.
KühlAnalyse
An der Brauerei 73
08412 Werdau OT: Steinpleis
Telefon: 03765 / 185790
Neueste Fassung vom 08.01.2013
Alle früheren Fassungen verlieren ihre Gültigkeit.